Gefährliche Stoffe in Bauprodukten – zukünftig leichter zu erkennen
[…] EU-Ratsbeschluss zur besseren Kennzeichnung von Bauprodukten
[…] Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten, die 2013 in Kraft treten wird. Ab Juli 2013 müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Soffe ausweist. Die neuen Regeln gelten dann für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte: zum Beispiel Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile.
[…] Sie kann zum Beispiel Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, Boden oder Gewässer entweichen können oder Emmisionsklassen für verschiedene Gebäudetypen aus einem hohen Schutzniveau festlegen. Mit diesen Angaben können Architekten zum Beispiel einschätzen, ob und wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in Innenräume emittieren.
[…] Baufachleute und Verbraucher können sich dann besser als bisher über die Inhaltsstoffe in Bauprodukten informieren und mögliche gesundheitliche Risiken abwenden. […]
Durch die Revision konnten die Anforderungen an Bauprodukte mit dem aktuellen Schutzniveau im EG-Umweltrecht verknüpft werden. Auf Vorschlag des Europäischen Netzwerkes der Umweltagenturen (EPA) führt die Verordnung nun Vorschriften für eine „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ an Bauwerken ein. […]
Weitere Informationen zum Beschluss der Europäischen Union: http://www.consilium.europa.eu/App/openDebates/default.aspx?debateid=1260&lang=de&id=1105
Umweltbundesamt
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 2103–0
Telefax: 0340 2103–2285
E-Mail: info@umweltbundesamt.de
Internet: http://www.umweltbundesamt.de